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   BVerfG, 25.02.2020 - 1 BvR 1282/17   

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https://dejure.org/2020,8107
BVerfG, 25.02.2020 - 1 BvR 1282/17 (https://dejure.org/2020,8107)
BVerfG, Entscheidung vom 25.02.2020 - 1 BvR 1282/17 (https://dejure.org/2020,8107)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Februar 2020 - 1 BvR 1282/17 (https://dejure.org/2020,8107)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch im Internet verfügbaren alten Pressebericht, aus dem sich Kindschaftsverhältnis zu prominentem Vater ergibt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 2 GG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung eines Unterlassungsbegehrens gegen ein Online-Pressearchiv - Persönlichkeitsrelevanz der Abstammung von einer prominenten Person - Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung allerdings nicht ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Nachrichtenmagazin darf Sohn mit einem ehemaligen Oberbürgermeister durch Bericht von 1978 in Verbindung bringen / Recht auf Vergessenwerden

  • JurPC

    Keine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch im Internet verfügbaren alten Pressebericht

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde wegen der Mitteilung personenbezogener Informationen im öffentlichen Kommunikationsprozess; Persönlichkeitsrelevanz der Abstammung von einer prominenten Person; Umfang des Schutzbereichs des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung; ...

  • kanzlei.biz

    Beitrag über Lokalpolitiker bleibt online - BVerfG verneint Recht auf Vergessen

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung eines Unterlassungsbegehrens gegen ein Online-Pressearchiv - Persönlichkeitsrelevanz der Abstammung von einer prominenten Person - Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung allerdings nicht ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 S. 2 GG

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Kein Recht auf Vergessen bzgl. Abstammung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung eines Unterlassungsbegehrens gegen ein Online-Pressearchiv; Persönlichkeitsrelevanz der Abstammung von einer prominenten Person; Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung allerdings nicht ...

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde wegen der Mitteilung personenbezogener Informationen im öffentlichen Kommunikationsprozess; Persönlichkeitsrelevanz der Abstammung von einer prominenten Person; Umfang des Schutzbereichs des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung; ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung eines Unterlassungsbegehrens gegen ein Online-Pressearchiv - Persönlichkeitsrelevanz der Abstammung von einer prominenten Person - Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung allerdings nicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch im Internet verfügbaren alten Pressebericht, aus dem sich Kindschaftsverhältnis zu prominentem Vater ergibt

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Kein Recht auf Vergessenwerden: Sohn eines Promis muss Veröffentlichung des Vater-Kind-Verhältnisses dulden

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Alter Pressebericht in Online-Archiv einer Zeitschrift über Kindschaftsverhältnis zu prominentem Vater muss nicht gelöscht werden

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Kein Recht auf Vergessen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Pressebericht über den berühmten Vater - und das Persönlichkeitsrecht des Sohnes

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Recht auf Vergessen: Pressebericht über prominenten Lokalpolitiker bleibt online

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch im Internet verfügbaren ...

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Kein uneingeschränktes "Recht auf Vergessen"

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Recht auf Vergessen: Bericht über prominenten Vater im Online-Archiv

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Recht auf Vergessen (werden) - Aufzeigung der Grenze bezüglich alter Internetartikel

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bei Online-Archiven kein Recht auf Vergessen

  • verweyen.legal (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein uneingeschränktes "Recht auf Vergessen"

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch im Internet verfügbaren alten Pressebericht - Aus Pressebericht ergab sich Kindschaftsverhältnis zu prominentem Vater

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1793
  • MMR 2020, 458
  • ZUM 2020, 532
  • afp 2020, 218
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2020 - 1 BvR 1282/17
    Denn dieses Grundrecht schützt im Schwerpunkt vor den spezifischen Gefährdungen der von Betroffenen nicht mehr nachzuvollziehenden oder zu kontrollierenden Datensammlung und -verknüpfung (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 6. November 2019 - 1 BvR 16/13 - Recht auf Vergessen I, Rn. 89 f.), nicht vor der Mitteilung personenbezogener Informationen im öffentlichen Kommunikationsprozess.

    Anders als in dem Fall Recht auf Vergessen I (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 6. November 2019 - 1 BvR 16/13 -), in dem der beanstandete Pressebericht auf einem der ersten Plätze der Suchnachweise geführt wurde (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 6. November 2019 - 1 BvR 16/13 - Recht auf Vergessen I, Rn. 3) und damit eine Namenssuche zu dem Betroffenen Suchmaschinennutzer sofort auf dessen frühere schwerwiegende Gewalttaten stieß, erscheint der angegriffene Bericht hier nur auf Position 40 bis 50 der nachgewiesenen Inhalte.

  • EGMR, 28.06.2018 - 60798/10

    Namen der Sedlmayr-Mörder bleiben im Netz

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2020 - 1 BvR 1282/17
    Insoweit haben die Gerichte insbesondere die Schwere der aus der trotz der verstrichenen Zeit andauernden Verfügbarkeit der Information drohenden Persönlichkeitsbeeinträchtigung (vgl. BVerfG, a.a.O., Rn. 121), den Zeitablauf seit dem archivierten Bericht (vgl. BVerfG, a.a.O., Rn. 101 - 109), das zwischenzeitliche Verhalten des Betroffenen einschließlich möglicher Reaktualisierungen (vgl. BVerfG, a.a.O., Rn. 107, 109, 122 f.), die fortdauernde oder verblassende konkrete Breitenwirkung der beanstandeten Presseveröffentlichung (vgl. BVerfG, a.a.O., Rn. 114, 125), die Priorität, mit der die Information bei einer Internetsuche kommuniziert wird (vgl. BVerfG, a.a.O., Rn. 125), das generelle Interesse der Allgemeinheit an einer dauerhaften Verfügbarkeit einmal veröffentlichter Informationen (vgl. BVerfG, a.a.O., Rn. 112 f., 121, 130) und das grundrechtliche Interesse von Inhalteanbietern an einer grundsätzlich unveränderten Archivierung und Zurverfügungstellung ihrer Inhalte (vgl. BVerfG, a.a.O., Rn. 112 f., 130; EGMR, M. L. und W.W. v. Deutschland, Urteil vom 28. Juni 2018, Nr. 60798/10 und 65599/10, § 90) angemessen zu berücksichtigen.
  • BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 666/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verpflichtung zum Abdruck einer

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2020 - 1 BvR 1282/17
    Denn in diesem Fall hat die Presse bei der ursprünglichen Veröffentlichung bereits alle für sie geltenden Maßgaben beachtet und kann daher im Grundsatz verlangen, sich nicht erneut mit dem Bericht und seinem Gegenstand befassen zu müssen (vgl. im Kontext eines Anspruchs auf Veröffentlichung einer Richtigstellung einer rechtmäßigen Verdachtsberichterstattung: BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. Mai 2018 - 1 BvR 666/17 -, Rn. 19 ff.).
  • BGH, 22.09.2020 - VI ZR 476/19

    Klage auf Unterlassung der namentlichen Identifizierung des Klägers in einer

    a) Soweit nicht die ursprüngliche oder eine neuerliche Berichterstattung, sondern das öffentlich zugängliche Vorhalten eines Berichts, insbesondere in Onlinearchiven, in Rede steht, ist dessen Zulässigkeit im Ausgangspunkt anhand einer neuerlichen Abwägung der im Zeitpunkt des jeweiligen Löschungsverlangens bestehenden gegenläufigen grundrechtlich geschützten Interessen zu beurteilen (BVerfG, NJW 2020, 300 Rn. 115 f., 127; NJW 2020, 1793 Rn. 10).

    Dabei ist die ursprüngliche Zulässigkeit eines Berichts allerdings ein wesentlicher Faktor, der ein gesteigertes berechtigtes Interesse von Presseorganen begründet, diese Berichterstattung ohne erneute Prüfung oder Änderung der Öffentlichkeit dauerhaft verfügbar zu halten (BVerfG, NJW 2020, 1793 Rn. 10).

    Steht - wie vorliegend - die ursprüngliche Rechtmäßigkeit der Berichterstattung nicht im Streit, ist insbesondere die Schwere der aus der trotz der verstrichenen Zeit andauernden Verfügbarkeit der Information drohenden Persönlichkeitsrechtsbeeinträchtigung (BVerfG, NJW 2020, 300 Rn. 121, 131; Senatsurteil vom 18. Dezember 2018 - VI ZR 439/17, NJW 2019, 1881 Rn. 16 mwN), die Einbindung zurückliegender Ereignisse in eine Folge weiterer hiermit einen Zusammenhang bildender Vorkommnisse sowie das zwischenzeitliche Verhalten des Betroffenen (BVerfG, NJW 2020, 300 Rn. 107, 109, 122 f.; BVerfG, AfP 2020, 307 Rn. 20; Senatsurteil vom 12. Juni 2018 - VI ZR 284/17, NJW 2018, 3509 Rn. 14 mwN), die fortdauernde oder verblassende konkrete Breitenwirkung der beanstandeten Presseveröffentlichung (BVerfG, NJW 2020, 300 Rn. 114, 124 f., 131; Senatsurteil vom 18. Dezember 2018 - VI ZR 439/17, NJW 2019, 1881 Rn. 24 mwN), die Priorität, mit der die Information im Netz von Suchmaschinen kommuniziert wird (BVerfG, NJW 2020, 300 Rn. 125) sowie das generelle Interesse der Allgemeinheit an einer dauerhaften Verfügbarkeit einmal zulässig veröffentlichter Informationen und das grundrechtlich geschützte Interesse von Inhalteanbietern an einer grundsätzlich unveränderten Archivierung und Zurverfügungstellung ihrer Inhalte (BVerfG, NJW 2020, 300 Rn. 112 f., 121, 130; EGMR, NJW 2020, 295 Rn. 90; Senatsurteil vom 18. Dezember 2018 - VI ZR 439/17, NJW 2019, 1881 Rn. 25 mwN) angemessen zu berücksichtigen (vgl. auch BVerfG, NJW 2020, 1793 Rn. 11).

    Anzustreben ist ein Ausgleich, der einen ungehinderten Zugriff auf den Originaltext möglichst weitgehend erhält, diesen auf besonderen (wie hier) Schutzbedarf hin - insbesondere gegenüber namensbezogenen Suchabfragen mittels Suchmaschinen - aber einzelfallbezogen doch hinreichend begrenzt (BVerfG, NJW 2020, 300 Rn. 128 ff., 139, 153; vgl. auch BVerfG, NJW 2020, 1793 Rn. 11).

  • OLG Karlsruhe, 10.06.2020 - 6 U 129/18

    Artikel in Magazin "M" - Datenschutzgrundverordnung: Anspruch auf Entfernung

    Dagegen ist der Schutzbereich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung nicht eröffnet (BVerfG, Beschluss vom 06.11.2019, 1 BvR 16/13 - juris Rn. 79, 89-92 - Recht auf Vergessen I; BVerfG, Beschluss vom 25.02.2020, 1 BvR 1282/17 - juris Rn. 7).
  • BVerfG, 23.06.2020 - 1 BvR 1240/14

    Zulässigkeit einer Berichterstattung über lange zurückliegende Fehltritte

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht vermittelt kein Recht, in der Öffentlichkeit so dargestellt zu werden, wie es dem eigenen Selbstbild und der beabsichtigten öffentlichen Wirkung entspricht (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 6. November 2019 - 1 BvR 16/13 -, Rn. 82, 107; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 2020 - 1 BvR 1282/17 -, Rn. 9, 17).
  • LG Frankfurt/Main, 06.08.2020 - 3 O 162/20

    Zur Zulässigkeit der Berichterstattung über eine länger zurückliegende

    Soweit die Beklagte sich darüber hinaus auf die BGH-Entscheidung "Steuerberater" (BGH NJW 2019, 1881), die BVerfG-Entscheidungen "Sohn des Bürgermeisters" (NJW 2020, 1793) oder "Recht auf Vergessen I" (NJW 2020, 300) bezieht, sind diese mit dem hiesigen Fall nicht hinreichend vergleichbar.

    Denn es ist durchaus ein Unterschied, ob der Kläger in einer aktuellen Berichterstattung mit seiner Verurteilung konfrontiert wird oder ob dies in einer alten Berichterstattung im Online-Archiv der Fall ist, der eine viel geringere Breitenwirkung zukommt (vgl. BVerfG NJW 2020, 1793 Rn. 11, 16 - Sohn des Bürgermeisters).

  • BVerwG, 23.03.2021 - 6 VR 1.21

    Auskunftsanspruch zur Identität des Beschwerdeführers in einem Verfahren vor dem

    Deshalb ist hier zur Herstellung praktischer Konkordanz insbesondere das Gewicht der äußerungsrechtlichen Schutzdimensionen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts (so BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2020 - 1 BvR 1282/17 - NJW 2020, 1793 Rn. 7) im Hinblick auf das in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG wurzelnde gegenläufige Informationsinteresse des Antragstellers zu gewichten.
  • OLG Köln, 23.07.2020 - 15 U 290/19
    Insofern habe das Bundesverfassungsgericht (BVerfG v. 25.02.2020 - 1 BvR 1282/17) zu Recht nochmals betont, dass die Presse bei - wie hier - anfänglich rechtmäßigen Veröffentlichungen im Grundsatz verlangen könne, sich nicht erneut mit dem Bericht und seinem Gegenstand befassen zu müssen.".

    bb) Andererseits muss man - wie wiederum die Verfügungsbeklagte zutreffend betont - sehen, dass jedenfalls bei (eindeutigen) Archivbeiträgen, die im Internet weiterhin bereitgehalten werden, auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ( BVerfG v. 25.02.2020 - 1 BvR 1282/17, BeckRS 2020, 6443 Rn. 10) "...die ursprüngliche Zulässigkeit eines Berichts ... ein wesentlicher Faktor (ist), der ein gesteigertes berechtigtes Interesse von Presseorganen begründet, diese Berichterstattung ohne erneute Prüfung oder Änderung der Öffentlichkeit dauerhaft verfügbar zu halten .

  • OLG Frankfurt, 07.05.2020 - 16 U 220/19

    Kein Anspruch auf Unterlassung von Bildveröffentlichung bei zeitgeschichtlichem

    In die Betrachtung einzustellen sind Anlass und Gegenstand sowie Form, Art und Reichweite der Veröffentlichung und deren Bedeutung und Wirkung unter zeitlichen Aspekten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2020 - 1 BvR 1282/17 -, Rn. 9 ff., juris, m.w.N.).
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